ICH BLEIBE ZUHAUSE !!!

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AGB




V E R T R A G S B E D I N G U N G E N


§ 1 Allgemeines


Ich-bleibe-Zuhause arbeitet im Sinne des Tierschutzes. Die Betreuung von Tieren, die nicht artgerecht oder unwürdig gehalten werden, lehnen wir ab.


§ 2 Catsitting


1.
Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass der genannte Catsitter in
der Zeit seiner Abwesenheit seine Katze/n vor Ort betreut. Gegebenenfalls können sich
mehrere Catsitter diese Aufgabe teilen.


2.
Der Tierhalter versichert, dass das Tier (die Tiere) am Übergabetag keinerlei Krankheitszeichen aufweist. Sollte dies doch der Fall sein, ist der Catsitter hiervon in Kenntnis zu setzen. Der Catsitter entscheidet, ob er dennoch die Betreuung übernimmt oder ablehnt, zum Schutze seiner eigenen oder anderer ihm anvertrauter Katzen vor Krankheiten.


3.
Der Catsitter hat Vollmacht, im Bedarfsfall den behandelnden Haustierarzt mit der Behandlung der Katze/n zu beauftragen. Der Catsitter hat außerdem Vollmacht, in einem eventuellen Notfall wenn der Haustierarzt nicht zu erreichen ist, aber unverzügliches Handeln geboten ist, einen Tierarzt seiner Wahl zu konsultieren. Die hieraus entstehenden Kosten sind vom Tierhalter unverzüglich nach Rückkehr zu erstatten.


4.
Der Catsitter haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für die durch seine Katze/n entstandenen Schäden. Der Tierhalter haftet insbesondere auch für Schäden, die an Gesundheit und Eigentum des Catsitters entstehen.


5.
Tierhalter und Catsitter vereinbaren nach Möglichkeit einen Telefonkontakt während der Abwesenheit. Der Tierhalter wird gebeten, sich nach Rückkehr umgehend zurückzumelden bzw. verspätete Rückkehr rechtzeitig bekannt zu geben.


§ 3 Tiertransport


1.
Ich-bleibe-Zuhause transportiert Katzen ausschließlich in geeigneten Transportboxen. Auch für den Transport der Tiere liegt eine Erlaubnis sowie ein Sachkundenachweis des Veterinär-Amtes Solingen vor.


2.
Der Tierhalter hat die Transportbox zur Verfügung zu stellen.


3.
Bei einem Unfall wird für das Tier keine Haftung übernommen. Ansprüche werden gegebenenfallsan den Unfallgegner gestellt. Dafür hat der Tierhalter Sorge zu tragen.


§ 4 Rücktritt vom Vertrag


1.
Bei Rücktritt vom Vertrag bis 30 Tage vor Vertragsbeginn entstehen dem Vertragspartner keine Kosten.


2.
Bei Rücktritt vom Vertrag 7 bis 29 Tage vor Vertragsbeginn entsteht dem Vertragspartner eine Gebühr in Höhe von 10 % der Vertragssumme.


3.
Bei Rücktritt vom Vertrag 1 bis 6 Tage vor Vertragsbeginn entsteht dem Vertragspartner eine Gebühr in Höhe von 40 % der Vertragssumme.


4.
Danach wird die gesamte Summe fällig.

 
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